Auf die Verkündigungssendungen der Kirchen haben die Öffentlich-Rechtlichen keinen Einfluss – bezahlt werden sie aber mit dem Rundfunkbeitrag. Ausgewogenheit ist keineswegs inklusive. […]
Denn die Kirche hat nach wie vor zahlreiche feste Sendeplätze im Programm. Sogenannte Verkündigungsprogramme. Das sind immerhin 14 Stunden pro Woche, die den Kirchen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio zustehen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz können die Inhalte vollkommen frei bestimmen – und die Sender produzieren und bezahlen den ganzen Spaß. Letzteres tun sie, obwohl sie gesetzlich dazu gar nicht verpflichtet sind. Durch die Landesrundfunkgesetze und die Rundfunkstaatsverträge sind die Öffentlich-Rechtlichen nur verpflichtet, die Sendeplätze einzuräumen. […]
Presserechtlich zeichnet die Kirche für die Inhalte verantwortlich. Die Sender prüfen nur noch, ob Verstöße gegen das Grundgesetz vorliegen. Eine Programmbeschwerde zum Beispiel über das angesprochene „Wort zum Sonntag“ läuft so ins Leere. Ändern könnten das die Landespolitiker, denn Rundfunk ist Ländersache. Doch sind Politiker teilweise eng mit kirchlichen Organisationen verbunden. Und hier schließt sich der Kreis. […]
Die Mehrheit der Deutschen ist mittlerweile konfessionslos. Trotzdem sitzen Vertreter der Kirchen prominent in allen Rundfunkräten, also den Aufsichtsgremien der Sender, und bestimmen so indirekt das Programm mit.
Alexander Teske, berliner-zeitung.de, 20.10.2025 (online)

