Die Finanzierung der Anstalten durch die Bürgerinnen und Bürger sowie durch Unternehmen über den Rundfunkbeitrag verpflichtet dabei zu besonderer Wirtschaftlichkeit und ist mit einer modernen Auffassung des Rundfunkauftrages in Einklang zu bringen. Ein sparsamer Mitteleinsatz, wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gefordert, und Reformen beim Auftrag und in der Struktur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind hierfür die wichtigsten Voraussetzungen. Ziele dieses Prozesses sind, seine Funktionsfähigkeit und Akzeptanz in einem dynamischen Medienumfeld zu sichern und zugleich spürbare Effekte bei der Berechnung der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags zu ermöglichen.
Unsere Entscheidung über die Empfehlung der KEF zur Veränderung des Rundfunkbeitrages werden wir im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 in der Verantwortungsgemeinschaft mit den anderen Ländern treffen, gegebenenfalls auch im Hinblick auf eine Abweichung von der Empfehlung der KEF.
Ein Indexmodell für den Rundfunkbeitrag steht für uns nicht zur Diskussion und ist abzulehnen. Bei zukünftigen Medienänderungsstaatsverträgen werden wir uns auf Länderebene für die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen beim Rundfunkbeitrag einsetzen. ….
Sachsen-Anhalt unterstützt grundsätzlich die Strategie des MDR, trimediale Medienangebote zu produzieren. Der MDR soll dazu beitragen, die Vielfalt des Wirtschafts- und Medienstandortes zu erhalten. Daher sollte der MDR zur Erfüllung seines Programmauftrages sein Programm unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit grundsätzlich in den drei Ländern seines Sendegebietes herstellen. Aufträge des MDR in Sachsen-Anhalt sollten verstärkt im Sendegebiet vergeben werden.
Wir erwarten, dass die bereits zugesagte Einrichtung der Kultur- und Wissenschaftsredaktion zeitnah am Standort Halle umgesetzt wird. …
Wir fordern, dass die bereits im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag avisierte gemeinsame Kulturplattform der öffentlich-rechtlichen Sender in Sachsen-Anhalt am Standort Halle (Saale) aufgebaut wird. ….
Wir werden uns auf Länderebene dafür einsetzen, dass der Anteil der Landesmedienanstalt an den Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mindestens erhalten bleibt. In unserem Interesse liegt, dass die lokalen kommerziellen Fernsehveranstalter mit einer Förderung ihrer technischen Infrastrukturen weiter unterstützt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die großen Privatsender (zum Beispiel RTL, Pro 7, SAT1) für die lokale und regionale Berichterstattung die Möglichkeiten unserer lokalen und regionalen Fernsehveranstalter nutzen und Kooperationen anstreben. …
Werberegulierung findet im Internet, anders als im Rundfunk, kaum statt. Daher gewinnen große Social-Media-Unternehmen immer größere Werbemarktanteile. Wir setzen uns für einheitliche rechtliche Werbevorgaben im Internet und im Rundfunk ein.
Entwurf des CDU-SPD-FDP Koalitionsvertrages, 10.08.2021 (pdf)