Die Kommission erfasst als Programmaufwand insbesondere Kosten für Produktionen, die außerhalb der Anstalten entstehen. Die Erläuterungen dazu sowie das methodische Vorgehen der Kommission sind im 22. Bericht ausführlich beschrieben (vgl. dort Tzn. 72 f.).
(23. KEF-Bericht, Tz. 114)
Die Kommission erfasst als Programmaufwand insbesondere Kosten für Produktionen, die außerhalb der Anstalten entstehen. Dazu gehören:
- Ankauf fertiger Produktionen von Dritten,
- Erstellung von Koproduktionen und Auftragsproduktionen,
- Erwerb von Sende- und Übertragungsrechten, namentlich Sportrechten,
- Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter,
- Vergütungen für Urheberrechts- und Leistungsschutzberechtigte.
Kosten von Eigenproduktionen sind nur zum Teil im Programmaufwand enthalten. Sie werden daneben auch aus dem Personalaufwand und dem Sachaufwand finanziert.
Der Anteil des Programmaufwands am Gesamtaufwand für die Periode 2021 bis 2024 beträgt nach den Anmeldungen der Anstalten 44,3 % und nach den Feststellungen der Kommission 44,5 %.
(23. KEF-Bericht, Tz. 72)