Zitiert: Was ist Journalismus und was darf er?

Ben Berndt fühlt sich nach einem Podcast-Gespräch mit Björn Höcke von den Behörden verfolgt, ein rechter Blogger spricht von „staatsfinanzierter KI-Zensur“. Über die schwierige Rolle der Landesmedienanstalten als Hüter journalistischer Standards. […]

NLM-Direktor Krebs erklärt den Sinn des umstrittenen Paragrafen 19 damit, dass der Gesetzgeber eine „Lücke“ geschlossen habe. „Für Rundfunkanbieter gelten klare Anforderungen an journalistische Grundsätze, auch wenn Rundfunk im Netz verbreitet wird.“ Für den Online-Bereich gab es das zuvor nicht, obwohl auch der „publizistisch sehr relevant sein“ und den Meinungsbildungsprozess gefährden könne, „durch Desinformationskampagnen, Fake News oder die Vermittlung falscher Informationen“.

Es gibt allerdings einen Weg, sich auch als Online-Medium der Aufsicht durch die Landesmedienanstalten zu entziehen: wenn man sich einem anerkannten Organ der journalistischen Selbstkontrolle unterwirft. Konkret ist das im Moment nur der Presserat, in dem die meisten großen Verlage vertreten sind. Das hat für die betroffenen Medien den Charme, dass dieses Gremium nichts untersagen kann. Seine schärfste Waffe ist die öffentliche Rüge.

Stefan Niggemeier, sueddeutsche.de, 07.07.2026 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)