Ein Gedankenexperiment: Jede Publikation, die als journalistisch wahrgenommen werden will, unterwirft sich Richtlinien der Faktenauswahl, Faktenerarbeitung und geschäftlicher Transparenz, an die sie sich halten will. Ein von allen Publikationen gewähltes Gremium funktioniert als Beschwerdestelle, welche bei möglichen Verstössen gegen die Richtlinien angerufen werden kann. Besonders wichtig: Bei Verstössen muss die Rüge prominent und dauerhaft publiziert werden. Im Gegenzug darf die Publikation das Etikett „Journalismus“ tragen.
Pascal Sigg, infosperber 16.12.2021 (online)