In der Sitzung des WDR-Rundfunkrats ging es auch um Zahl der Produktionsverträge, die dem Aufsichtsgremium zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Diese soll nach dem Willen des Rats verringert werden. Bisher gilt ein Schwellenwert von zwei Millionen Euro. Der Rundfunkrat empfiehlt dem nordrhein-westfälischen Landtag, die Mindestgrenze im Zuge der anstehenden Novellierung des WDR-Gesetzes auf drei Millionen Euro zu erhöhen. Ein Beschluss dazu wurde bei sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung mit großer Mehrheit gefällt.
Der Rundfunkrats-Vorsitzende Rolf Zurbrüggen begründete dies mit der „fortschreitenden Inflation“, die dazu geführt habe, dass sich das Gremium immer häufiger mit Standardverträgen – etwa für einzelne „Tatort“-Folgen – befassen müsse. Zudem liege der Zustimmungsvorbehalt beim WDR deutlich unter dem anderer ARD-Gremien.
epd medien, 21.03.2025 (online)