Geht es um journalistische Sorgfalt oder unliebsame Meinungen? Ein behördliches „Hinweisschreiben“ an das Querdenker-Magazin „Multipolar“ wirft Fragen auf. Über einen heiklen Paragraphen im deutschen Medienrecht. […]
Welchen journalistischen Ansprüchen diese Beiträge genügen und wie seriös diese Berichterstattung ist, darüber kann man diskutieren. Aber sind die möglichen Defizite so gravierend, dass dafür eine Aufsichtsbehörde einschreiten müsste? Sind das die schlimmsten Auswüchse, die größten Multiplikatoren? […]
„Der einzelne Betroffene kann sich einen Anwalt nehmen, aber die Gesellschaft kann nicht klagen. Die Gesellschaft hat sozusagen keinen Anwalt. Der Paragraph 19 macht uns zum Anwalt der demokratischen Gesellschaft.“
Stefan Niggemeier, Übermedien, 07.09.2024 (online)