CDU/CSU und SPD planen Gesetze, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise einschränken würden. Dies gilt für die Passage des Koalitionspapiers, in der davon die Rede ist, man wolle „Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen“ und den Straftatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Und das gilt für die beabsichtigte Schaffung eines neuen Delikts der „Informationsmanipulation“. Man wolle, so heißt es, gegen die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ vorgehen. […]
Doch wie man den einschlägigen Statistiken entnehmen kann, zeigen die Strafverfolgungsbehörden seit geraumer Zeit eine bedenkliche Tendenz, die Grenzen dessen, was als Volksverhetzung gewertet wird, immer großzügiger auszulegen. Dazu erklärte PEN-Berlin-Sprecher Deniz Yücel: „Die Freiheit des Wortes umfasst auch die Freiheit des ahnungslosen, bescheuerten, provozierenden, umstürzlerischen, frevlerischen, scheußlichen, geschmacklosen oder dummen Wortes. Die Ausdehnung des Volksverhetzungsvorwurfs und die inflationäre Verwendung der Formel ‚Hass und Hetze‘ haben dem zivilisierten Miteinander nicht genutzt, sondern geschadet.“
PEN Berlin, Pressemitteilung, 01.04.2025 (online)