Wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio Fehler machen, darf jeder eine Programmbeschwerde einreichen. Doch das System ist extrem intransparent: Wie oft sich über welche Sendung warum beschwert wurde, ist kaum herauszubekommen. Und die Rundfunkräte entscheiden fast immer im Sinne der Sender […]
Das System offizieller Programmbeschwerden bei den öffentlich-rechtlichen Sendern und ihren Rundfunkräten ist also vor allem: schwierig zu nutzen, wenig senderkritisch und weitgehend intransparent – und damit im Sinne seiner Kontrollfunktion eher unbrauchbar.
Änderungen scheinen bisher in die Gegenrichtung zu deuten: nicht hin zu mehr Offenheit, sondern zu mehr Abschottung. So wollen einige Räte und Sender nur noch Beschwerden annehmen, die von der eigenen E-Mail- oder Postadresse kommen; no-reply-Adressen wie die über Rundfunkalarm scheiden damit aus. Beim ZDF-Fernsehrat reicht es nicht mehr aus, eine Beschwerde allgemein zu formulieren, stattdessen muss man genau den Programmgrundsatz nennen, den man verletzt sieht. […]
Was stattdessen helfen würde: ein leichter Zugang zum Verfahren, einheitliche Regeln und Prozesse für alle Sender, eine schnellere Bearbeitung von Beschwerden, damit die sich nicht über Monate und mehrere Ausschuss- und Rundfunkratssitzungen hinzieht. Es fehlt zudem eine öffentlich einsehbare Datenbank, gegen welche Sendungen es wie viele Beschwerden gegeben hat, was bemängelt wurde und wie Intendantin und Rundfunkrat entschieden haben.
Wichtig wäre auch, strittige Sendungen weiter verfügbar zu halten, um sich ein eigenes Bild machen zu können. Viele Beschwerden richten sich gegen tagesaktuelle Sendungen, die nach wenigen Tagen gesetzlich vorgeschrieben wieder aus dem Netz genommen werden, noch bevor die Beschwerden dazu veröffentlicht, geschweige denn abgeschlossen sind.
Erste gute Ansätze gibt es. Dass etwa der ZDF-Fernsehrat jede eingegangene Programmbeschwerde auflistet, ist ein guter Anfang. Er müsste aber neben dem Sendungsnamen auch den Tenor der Kritik nennen, so wie es wiederum die Intendantinnen von Radio Bremen, rbb und WDR in ihren viertel- bis halbjährlichen Berichten tun. […]
Vielleicht wäre auch eine externe Kontrollinstanz für Programmbeschwerden sinnvoll, damit die Nähe zum Sender nicht dazu führt, dass der Rat diesen überbehütet. […]
Ein großes Manko ist: Kaum ein Fehler wird dort thematisiert, wo er gemacht wurde. Dazu müssten die entsprechenden Redaktionen verpflichtet werden – ähnlich wie beim gesetzlich verankerten Recht auf Gegendarstellung, bei dem ein Fehler auf einer Titelseite auch genau dort korrigiert werden muss.
Stefan Fries, Übermedien, 14.08.2026 (online)

