Der Jurist Steffen Schmidt-Hug arbeitet seit 1996 als Medienanwalt und war unter anderem Geschäftsführer des Bundesverbandes Regie (BVR). Seit 2008 betreut er als selbstständiger Rechtsanwalt und Agent Filmschaffende in allen beruflichen Fragen. Er beschreibt den Status quo folgendermaßen: „Früher hatten Produktionsfirmen 30 Tage Zeit, um einen Fernsehfilm herzustellen. Die Sender zahlen nach wie vor im Schnitt 1,35 Millionen Euro für einen Film, aber die Produktionskosten sind natürlich gestiegen, weshalb die Zahl der Drehtage auf 20 reduziert werden musste.“ Dies habe zwangsläufig eine „brutale Verdichtung“ zur Folge, 70 Wochenstunden seien längst normal. Weil zwischen den einzelnen Arbeitstagen eine gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten sei, würden Nachtdrehs immer weiter Richtung Wochenende verschoben, so dass schließlich in der Nacht von Freitag auf Samstag quasi durchgehend gedreht werde.
Tilmann Gangloff, epd medien 28/2019, 19.07.2019 (nicht online)