Würde man in Deutschland politisch über die Filmförderung diskutieren, was kaum einmal der Fall ist, müsste man die Frage stellen, die allem Exekutivhandeln vorausliegt: Wofür wird die öffentliche Hand gebraucht, und welche Bereiche können sich autonom reproduzieren? Dazu bedürfte es einer Typologie von Filmen, die eigentlich nicht schwer zu erstellen ist. Offensichtlich gibt es Filme mit einem explizit künstlerischen Anspruch, die ihren ersten (und oft auch einzigen) Ort auf den großen Festivals haben und die man deswegen (um den schwieriger konzeptuell zu machenden Aspekt Kunst nicht zu stark zu bemühen) als Festivalfilme bezeichnen könnte. Sie zeichnen sich durch komplexe Perspektiven aus und reizen die Möglichkeiten des Mediums aus.
Daneben gibt es mehr oder weniger anspruchsvolle, aber im Wesentlichen konventionelle kommerzielle Filme, für die sich der Begriff Arthouse eingebürgert hat und die nicht vollständig, aber in großen Bereichen deckungsgleich mit dem alltäglichen Fall europäischen Subventionskinos sind. Der dritte Typus ist das kommerzielle Kino per se, das vor allem mit amerikanischen Blockbustern assoziiert wird, das aber auch in der Volksrepublik China inzwischen vorherrscht – das autoritäre kommunistische Regime hat sich aus dem Bereich des Festivalkinos deutlich zurückgezogen, was beinahe als Epochenvorgang (für den kleinen Bereich des Kinos) zu werten ist.
Die Filmförderung in Deutschland mit ihren vielen Kanälen und Strategien hat als ordnungspolitische Besonderheit, dass sie die drei Typen Film insgesamt so behandelt, als gäbe es nur einen.
Bert Rebhandl, faz.net, 06.09.2026 (online)

