„Die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit ist ein Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen lässt“, schreibt das Bundesverwaltungsgericht richtigerweise. Das erinnert an den Religionsunterricht, in dem vermittelt wurde, dass die Liebe Jesu ein Ideal sei, dem man sich nur annähern könne und solle. Und was lässt sich gegen Ideale einwenden?
Sieht man die öffentlich-rechtlichen Sender-Verantwortlichen als Jünger auf der Mission der programmlichen Vielfalt und Ausgewogenheit, so wuchs zuletzt der Eindruck, dass auch sie ihre Fehlbarkeit erkennen. Die Sender wollen verloren geglaubte Zielgruppen zurückgewinnen und denken dabei oft an die Wähler der erstarkten rechten Parteien. Worauf sie aufpassen müssen: dass sie sich nicht an jenen orientieren, die den Sinn öffentlich organisierter Medien gar nicht sehen.
Aurelie von Blazekovic, sueddeutsche.de, 16.10.2025 (online)

