Als Mitglieder der Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten nehmen wir unsere Verantwortung für eine sparsame und effiziente Umsetzung des von Ihnen und Ihren Landesparlamenten vorgegebenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags wahr. Seit 2009 haben die Anstalten mit unserer Unterstützung und trotz deutlich gestiegener Kosten für Personal und Produktion, für Energie, Technik und Digitalisierung erhebliche Personalreduzierungen und Budgeteinsparungen realisiert, und zugleich in digitale Medienangebote und breitere Zielgruppenansprache investiert. […]
Sollten die jetzt notwendigen Beschlüsse für die Finanzplanung der neuen Periode nicht zeitnah erfolgen, sehen wir die Umsetzung der von Ihnen definierten Programmaufträge gefährdet und könnten uns veranlasst sehen, die Intendanten und Intendantinnen aufzufordern, die mit der letzten Festsetzung des Rundfunkbeitrags noch einmal ausdrücklich bestätigten Rechte der öffentlich rechtlichen Anstalten vor dem Bundesverfassungsgericht erneut geltend zu machen. Sie haben es durch Ihr Vorgehen in der Hand, dies zu verhindern! Eine Aushöhlung des rechtsstaatlich festgelegten Verfahrens hilft vor allem den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Appell von Mitgliedern von Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 04.06.2024 (online)