Bevor über ökonomische Schlussfolgerungen entschieden wird, muss der Auftrag, der sich aus der Veränderung der Mediennutzung ergibt, definiert werden. Aber der Zukunftsrat wurde schon mit der Maßgabe eingesetzt, die Stabilisierung der Ausgaben im Blick zu haben. Das ist auch verfassungsrechtlich bedenklich, weil für die Erfüllung des Auftrages die entsprechenden Finanzen zur Verfügung gestellt werden müssen. Doch wenn der Beitrag von vorn herein stabil gehalten werden muss, ist es fraglich ob die Sender ihre Aufgabe in der vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Qualität noch erfüllen können. Im Fokus muss die Frage stehen, welche Funktion der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer sich dramatisch verändernden Medienwelt im Interesse unserer Demokratie spielen muss und nicht, wie der Beitrag stabil gehalten werden kann.
Tabea Rößner, medienpolitik.net, 27.07.2023 (online)