Der einzige etwas konkretere Vorschlag für eine „zeitgemäße Medienordnung“ ist ausgerechnet der, einen Medieninnovationsfonds zu schaffen, „durch den ein Teil des Rundfunkbeitrages auch für die Finanzierung unabhängiger privater Medienproduktionen eingesetzt wird“. Diese Idee geistert schon seit Jahren durch die medienpolitischen Debatten, allerdings hat beispielsweise ProSiebenSat.1-Vorstand Conrad Albert, der sie erst kürzlich wieder reanimierte, ausdrücklich hinzugefügt, dass er nicht daran denke, den Rundfunkbeitrag umzuwidmen. Es würde nicht einer gewissen Ironie entbehren, wenn man die Privatsender, die laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet sind, ein Programm mit „vielfältigen Inhalten zu senden, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden“, auch noch mit Geld aus dem Rundfunkbeitrag dafür belohnen würde, dass sie ihren Verpflichtungen tatsächlich nachkommen. Bleibt noch die Forderung nach einer „Verstetigung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern“. Hier allerdings hätte die Bundesregierung längst aktiv werden können: Die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz hat sich zuletzt im Juni 2016 öffentlich zu Wort gemeldet.
Diemut Roether, epd medien, 05/2019, S. 2