NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft fordert seit 2012, dass die Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen Angebote jederzeit und überall abrufen können sollten. Der WDR-Rundfunkrat will nun die „Sieben-Tage-Regel“ durch „klare Kriterien“ ersetzen. „Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass, die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit“, so der WDR-Rundfunkrat in einer Presseerklärung. Diese Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: „Die Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“ Meint er damit, dass die Produktionen angemessen vergütet werden? Bisher werden die Mediathekenrechte zumeist gleich mit von den Sendern erworben, jedoch nicht zusätzlich vergütet. Weiterlesen Der WDR-Rundfunkrat ist gegen starre Fristen für Angebote im Internet
TTIP bedroht die kulturelle Vielfalt
So das Fazit eines Gutachtens von Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Er hatte den Auftrag von der grünen Bundestagsfraktion erhalten. Er hält es für sehr unwahrscheinlich, dass die UNESCO-Konvention…
