Nach einem weltweiten Erfolg läuft es für einen Filmemacher zumeist richtig gut. Die Sender nehmen einem alles ab. „Ich hatte einen Freischuss“, so Dany Levy im Gespräch mit Anja Reich (Berliner Zeitung, 11.10.2016) Nach dem zweiten Film wäre… Weiterlesen
„Schätzungen zufolge betragen die Kosten in Deutschland für die gesamte Durchführung aller Tests bis 2011 in Summe bis zu zehn Millionen Euro. Rechnet man mit dem Kostenanteil von rund 63 Prozent aus den Gesamtkosten des ZDF (siehe Tabelle 5) den Anteil für wirtschaftliche Gutachten auf alle Verfahren in Deutschland hoch, ergibt sich ein genäherter Wert von rund 6,3 Millionen Euro. Im Mittelwert liegen daher bei 44 Gutachten die durchschnittlichen Kosten bei rund 143.000 Euro pro wirtschaftlichem Gutachten. Weiterlesen
In der Öffentlichkeit stellten es ARD und ZDF so dar, dass ihnen 300 Mio. Euro für vier Olympische Spiele zu teuer seien. „ARD und ZDF sollen für die Sublizenzen der Winterspiele 2018 in Pyeongchang und der Sommerspiele 2020 in Tokio maximal 100 Millionen Euro geboten haben. Das US-Unternehmen Discovery soll geschätzte 150 Millionen Euro verlangen. Offizielle Bestätigungen dieser Zahlen gibt es nicht“, berichtete SpOn. „ARD und ZDF haben nach dpa-Informationen für die Sub-Lizenzen von 2018 bis 2024 rund 200 Millionen Euro geboten, das US-Unternehmen Discovery etwa 300 Millionen Euro verlangt. In der letzten Runde sollen sich beide Seiten noch einmal ein bisschen angenähert haben – doch es reichte nicht für eine Einigung“, so das Hamburger Abendblatt am 28.11.2016. Weiterlesen
„Der Frankfurter Sportrechtsexperte Stephan Dittl befürchtet, dass vor allem die deutsche Gesetzgebung für ARD und ZDF nachteilig werden kann. Das deutsche Recht auf Kurzberichterstattung sehe vor, dass die Sender mit eigenen Teams in die Stadien gehen und die Wettbewerbe selbst… Weiterlesen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.
Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer.