„Das ZDF könne sich jedoch nur dann an einem solchen Projekt beteiligen, wenn folgende Rahmenbedingungen durch den Rundfunkgesetzgeber geschaffen oder fest zugesagt seien:
„Das ZDF könne sich jedoch nur dann an einem solchen Projekt beteiligen, wenn folgende Rahmenbedingungen durch den Rundfunkgesetzgeber geschaffen oder fest zugesagt seien:
„Die kommunalen Spitzenverbände und die ARD haben gemeinschaftlich ein Verfahren beschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht. Im Zentrum steht dabei eine Analyse durch ein unabhängiges Wirtschaftsinstitut, das in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Rundfunkanstalten agiert. Ziel der Untersuchung ist es, die strukturellen und prozessualen Faktoren zu identifizieren, die zu nicht beabsichtigten finanziellen Belastungen durch die neue Rundfunkfinanzierung führen könnten. Die Ergebnisse fließen in die von der Politik vorgesehene Evaluierung des neuen Rundfunkbeitrags ein.“ So verkünden es die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie die ARD nach einem Gespräch am Freitag. Weiterlesen
Um es vorwegzunehmen: Das Projekt kann nur um den Preis der Meinungsfreiheit gelingen. Ziel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen. Mit der Folge, dass viele lieber gar nichts mehr schreiben, weil sie keinen Bock und schon gar nicht das Geld haben, um Verlagsabmahnungen wegen angeblich illegal übernommener Textpassagen abzuwehren. …
Das neue Leistungsschutzrecht schützt nichts, „was nicht schon bereits mehrfach geschützt wäre.“ So Till Kreutzer auf faz.net. Alles, was mit dem neuen Leistungsschutzrecht verboten werden kann, kann auch schon mit anderen gesetzlichen Regelungen, wie dem Urheber- oder Lichtbildrecht verboten… Weiterlesen