Dies wird jetzt immer mal wieder gefragt. Nun, in jeder Landesverfassung ist für Regierungsmitglieder der Amtseid festgeschrieben: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“ (Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.) Für den Bundespräsidenten lautet der Eid nach Artikel 56 Grundgesetz: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Die religiöse Beteuerung kann auch weggelassen werden).