Früher konnte man sich bei längerem Auslandsaufenthalt bei der GEZ abmelden und musste die Rundfunkgebühr nicht mehr bezahlen. Da man nun den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, müsste man die Wohnung abmelden. Ansonsten ist der Beitrag fällig. Einen entsprechenden Fall schildert die WAZ.