Der Handelsverband Deutschland (HDE) legte letzte Woche ein Gutachten des sächsischen Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart vor. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz verstößt. Zudem greife er in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.