Die Süddeutsche Zeitung hatte es letzte Woche vermeldet: Die Sächsische Staatsregierung hatte beim Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart eine gutachterliche Stellungnahme („Rechtsgutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen einer Ausschreibung des Amtes der Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks“) in Auftrag gegeben, ob der Posten des MDR-Intendanten ausgeschrieben werden muss bzw. darf.
„Danach sei eine Ausschreibung nicht nur unnötig, sondern beim MDR auch rechtlich problematisch: Hauptargument ist offenbar, dass Gremienrechte zu stark eingeschränkt werden könnten.“ So berichtete die Süddeutsche Zeitung.