Laut Leipziger Internetzeitung entschied das Arbeitsgericht Leipzig, dass die Kündigung des ehemaligen Chefredakteurs der Leipziger Volkszeitung (LVZ) unwirksam ist. Abgelehnt hat das Gericht jedoch den Antrag, welchem zufolge Hilder auf seinem alten Posten weiterbeschäftigt hätte werden müssen. Dies sei für die Zeitung nicht zumutbar.