Die Verhandlungen zwischen ARD und AG DOK über bessere Rahmenbedingungen für die Dokumentarfilmproduktion im deutschen Fernsehen sind gescheitert. Sie wurden nach sechs Verhandlungsrunden, die über zwei Jahre gingen, ergebnislos abgebrochen.
Die Verhandlungen zwischen ARD und AG DOK über bessere Rahmenbedingungen für die Dokumentarfilmproduktion im deutschen Fernsehen sind gescheitert. Sie wurden nach sechs Verhandlungsrunden, die über zwei Jahre gingen, ergebnislos abgebrochen.
Mit Rheinland-Pfalz haben zehn Bundesländer das neue Abgabenmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender gebilligt. Regierungschef Kurt Beck (SPD), der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte laut digitalfernsehen.de am Donnerstag im Parlament in Mainz, „es gehe auch im digitalen Zeitalter um die Sicherung der solidarischen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit Blick auf die jetzige Regelung sprach er von großen „Missbrauchsmöglichkeiten“ und einer sehr erleichterten Flucht in „Ausnahmetatbestände“. Beklagt wird unter anderem, dass es eine große Zahl sogenannter Schwarzseher und – hörer gibt.“
Am Sonntag darf Radio-Fritz-Moderator Ken Jebsen wieder auf Sendung gehen. Er bekommt allerdings von RBB-Programmdirektorin Claudia Nothelle eine Ermahnung mit, so der Tagesspiegel.
Vor kurzem beging der Sender noch ihr fünfjähriges Jubiläum. „Franz Kappl und Stefan Deininger ermitteln seit fünf Jahren für den Tatort aus Saarbrücken. In dieser Zeit waren sie nicht nur damit beschäftigt, Verbrechen aufzuklären, sondern mussten auch erst als Team zusammenwachsen. Ein Blick zurück.“ So steht es auf der Homepage des SR. Am 15.10.2006 wurde ihr erster gemeinsamer SR-Tatort „Aus der Traum“ ausgestrahlt.
Mehrere Zeitungen berichten darüber, dass laut neuen Rundfunkstaatsvertrag Datschenbesitzer in Zukunft doppelt Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, wenn ihre Datsche größer als 24 Quadratmeter ist (siehe Medienblog vom Samstag). Ein eindeutiges Dementi aus der Politik, die den neuen Staatsvertrag erarbeitet hat, gibt es bisher noch nicht. Der Rundfunkstaatsvertrag definiert als Haushalt jegliche Räumlichkeiten, die zum Übernachten geeignet sind. Wer also neben seiner Wohnung auch noch ein Ferienhaus oder eine Gartenlaube besitzt, der zahlt dann entsprechend mehrfach. Welche Folgen dies für die Datschenbesitzer ab 1. Januar 2013 haben kann, erläutert im Gespräch mit der Thüringer Allgemeinen Fred Fischer. Er ist im Bundesverband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) zuständig für Beiträge, kommunale Gebühren und Abgaben.