Nun haben die Länder im Rundfunkgebührenstreit für Kleingärtner eingelenkt. So heißt es. Doch was ist konkret beschlossen worden? Worauf haben sich die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. November in Berlin geeinigt? Nun, sie „begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“ Doch was sind die spezifischen Belange dieser Länder? Haben die Länder wesentlich mehr Arbeitslose? Liegt die Zahl der Rentner höher? Gibt es wesentlich mehr Kleingärtner mit Datschen, die größer als 24 Quadratmeter sind? Und – sollen im Falle gleich großer Datschen die ostdeutschen Kleingärtner anders behandelt werden als die westdeutschen? Weiterlesen