Bisher wurde immer behauptet, dass für Datschen und Lauben der ab 1. Januar 2013 geltende neue Rundfunkbeitrag nicht erhoben wird. So heißt es in einem von den Staatskanzleien verfassten „Argumentationspapier zum 15. RÄSTV“: „Für Datschen und Lauben wird kein Beitrag erhoben.“ (Quelle: Schreiben an den Landtag NRW vom 14.4.2011). Doch anscheinend gilt diese Aussage nicht für alle Datschen. Steht den vielen Kleingärtnern also neuer Ärger bevor?