Acht Zeitungsverlage haben gegen die ARD-„Tagesschau“-App geklagt. Dazu wird es dem Landgericht Köln im März 2012 eine zweite mündliche Verhandlung geben. Dies geht laut Funkkorrespondenz aus einem „Hinweisbeschluss“ hervor, in dem die zuständige Kammer den Parteien ihre vorläufige Rechtsauffassung mitteilt. Mehrere Formulierungen in der Klage wie etwa „hörfunk- und/oder fernsehähnlich“ seien zu unbestimmt. Sie seien ungeeignet, das beantragte Verbot zur Verbreitung der „Tagesschau“-App „hinreichend bestimmt zu umschreiben“.