Die Medien haben keine Freiheit an sich, sondern eine „dienende Freiheit“. Sie sollen der Demokratie dienen, indem sie einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung leisten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Angeboten in Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung ist dabei unverzichtbar. Dies kann er durch ein plurales Programmangebot leisten – im Gegensatz zu rein privatwirtschaftlich organisierten Sendern, deren Programminhalt sich vor allem an Vermarktungsinteressen orientiert.