Im kommenden Jahr will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil darüber fällen, ob die personelle Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) verfassungsgemäß ist. Anlass für die Prüfung des ZDF-Staatsvertrags, der die Besetzung der beiden Gremien regelt, ist eine Klage der rheinland-pfälzischen Landesregierung von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Der sogenannte Normenkontrollantrag zur Überprüfung des Staatsvertrags ist seit Anfang 2011 beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az.: 1 BvF 1/11).