Zitiert: Staatsnähe bzw. Politikabhängigkeit oder Parteipolitisierung der Gremien

Was Brautmeier tatsächlich meint, ist Parteipolitisierung. Sie bezeichnet einen sehr komplexen Prozess, in dem sich die politischen Parteien möglichst viele andere Gruppen und Kräfte der Gesellschaft (Gewerkschaften, Kirchen usw.) und möglichst viele Personen (Prominente, Chefs usw.), die nicht ihre Mitglieder sind, ‘anverwandeln’. Manche sagen auch: sich einverleiben. Besonders anschaulich wird dies etwa bei Personalentscheidungen, die dann in der Regel zugunsten der einen oder anderen Partei ausfallen. Ein wesentliches Ziel ist, dass eine Partei auch dort Mehrheiten schafft, wo sie auf dem Papier in der Minderheit ist.

Doch der Versuch einer Parteipolitisierung etwa der Gremien der Rundfunkaufsicht wäre chancenlos, wenn es nur auf die Parteien und deren Willen ankäme. Sie gelingt nur, wenn sich auch diejenigen gesellschaftlichen Gruppen und Kräfte, die es unabhängig von Parteien gibt und für die man nicht zufällig die doppelbödige Sammelbezeichnung ‘Die Grauen’ erfunden hat, nicht förmlich, aber faktisch mit dem jeweiligen Parteiwillen verbinden. Auch zur Parteipolitisierung gehören immer zwei. Weiterlesen

Zitiert: Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder der Produzentenallianz 2016

Die Verteilung der Produktionsumsätze auf private und öffentlich-rechtliche Sender als Auftraggeber hat sich im Verhältnis zum Vorjahr noch etwas stärker in Richtung der Rundfunkanstalten entwickelt. In 2016 erwirtschaften die Mitglieder rund zwei Drittel ihrer Umsätze mit den öffentlichen-rechtlichen und ca. ein Drittel mit den privaten Sendern.

Auch bei der Gewinnentwicklung der TV-Produzenten sank im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der Verlust machenden Unternehmen weiter: von 21 % 2014, 16 % in 2015 auf nunmehr 13 % in 2016. Auch hier stieg der Anteil der Produzenten mit Gewinnmargen zwischen 2,5 % und 10 %. Insgesamt zeigen diese Zahlen, dass die 2015 beginnende Erholung sich fortgesetzt hat – bei den Kinofilmproduzenten noch deutlich stärker als bei den TV-Produzenten.

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Aufgaben und Befugnisse der KEF (§ 3 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag)

(1) Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist. Die Prüfung, ob der Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist, umfasst auch, in welchem Umfang Rationalisierungs- einschließlich Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden. Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche

Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    

Out of Space

Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)