Der Bericht des Europäischen Parlaments über die Lage der Grundrechte in Ungarn betont „die dringliche Notwendigkeit, das sogenannte Kopenhagen-Dilemma zu beheben, demzufolge die EU bezüglich der Achtung der gemeinsamen Werte und Normen durch die Kandidatenländer weiterhin sehr strikt ist, ihr jedoch keine wirksamen Überwachungs- und Sanktionsinstrumente zur Verfügung stehen, sobald diese der EU beigetreten sind“. Als Lösung wird vor allem ein neuer Mechanismus skizziert: So soll die sogenannte Kopenhagen-Kommission – mit intensiver Einbeziehung der Europäischen Grundrechte-Agentur -sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Werte wahren. Die Kommission veröffentlichte im März 2014 eine Mitteilung über einen neuen EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips. Die Schaffung einer wirksamen europäischen Lösung zum Schutz der Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist aber nicht absehbar. Weiterlesen