Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten forderten schon vor zehn Jahren in einer Protokollerklärung,
dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.
Nun verlangen sie,
die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung der Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert.
Dies kann ja nur heißen, dass ARD und ZDF der Aufforderung aus dem Jahr 2008 nicht entsprechend nachgekommen sind. Sicher, es hat Verbesserungen gegeben. So hat die ARD im Jahr 2015 mit der Produzentenallianz „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ vereinbart. Doch offensichtlich hat diese Vereinbarung, bei allen Verbesserungen, noch nicht zu einer „angemessenen“ Vergütung geführt. Dies gilt insbesondere für die Onlinerechte, die in der Protokollnotiz gesondert erwähnt werden. Weiterlesen