Zum 31. Dezember 2014 waren 2.528.674 Personen von der Beitragspflicht befreit und 505.506 Personen wurde eine Ermäßigung gewährt.
Damit ist die Anzahl der Personen, denen eine Befreiung von der Beitragspflicht bewilligt wurde, um 28.831 (1,15 %) angestiegen. Mit Stand 31. Dezember 2014 sind 2.436.806 (96,37 %) gemäß RBStV befreit, 91.868 (3,63 %) Personen noch gemäß RGebStV. Bei den Befreiungen nach RGebStV handelt es sich um solche, die auf längerfristigen Leistungsbescheiden basieren und daher auch längerfristige Befreiungszeiträume umfassen. Von den Personen, die nach RGebStV befreit sind, ist der überwiegende Teil (44,44 %, 40.824 Personen) mit dem Grund „Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 RGebStV) befreit. Weiterlesen