Der Einwand, man müsse, leider, mit den privaten Wölfen heulen, man mache nicht Programm für niemand, verwechselt nicht nur eine unabweisbare Tatsache mit einer unwahrscheinlichen Möglichkeit. Er verkennt die Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Verfassung. Sie garantiert die Rundfunkfreiheit.… Weiterlesen