Zitiert: Wie man Verweildauerkonzepte im Interesse Dritter “aushebelt”

SWR Intendant Kai Gniffke weist darauf hin, dass Telemedienkonzepte, die unter anderem die Befristung von Verweildauern je nach Angebot regeln, bald überarbeitet werden – damit z. B. Beiträge der Redaktion „Planet Schule“ (SWR/WDR, abrufbar unter planet-schule.de) auch weiterhin bestmöglich für Schüler*innen zugänglich bleiben. …. Inhalte von „Planet Schule“ werden bereits so lange wie möglich zugänglich gemacht: mindestens fünf Jahre, bei entsprechender Wiederholung im linearen Programm auch länger.

SWR-Pressemitteilung, 22.05.2020 (online)

Zitiert: Wissenschaftsberichterstattung im ERSTEN marginalisiert

Auf den ersten Blick steht auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen, das immerhin einen gesetzlich vorgeschriebenen Bildungs- und Informationsauftrag hat, in Sachen Wissenschaftsberichterstattung im europaweiten Vergleich recht gut da, vor allem Dank seiner dritten Programme. Im ersten Programm der ARD wird das Themenfeld von…

Müssen private Rundfunkprogramme mehr Information, Bildung und Kultur bieten?

Zu den Programmgrundsätzen der bundesweiten privaten Rundfunkprogramme, also Radio und Fernsehen, heißt es in § 41 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag: „Die Rundfunkvollprogramme sollen zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen; die…

Fernseh-Vollprogramme müssen mindestens 10 Prozent Bildungsanteil haben

Laut Rundfunkstaatsvertrag (§ 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 2 RFSTV) sind Vollprogramme (also öffentlich-rechtliche wie private) Rundfunkprogramme

mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden

Unter Bildung ist dabei

insbesondere Folgendes zu verstehen: Wissenschaft und Technik, Alltag und Ratgeber, Theologie und Ethik, Tiere und Natur, Gesellschaft, Kinder und Jugend, Erziehung, Geschichte und andere Länder.

Weiterlesen Fernseh-Vollprogramme müssen mindestens 10 Prozent Bildungsanteil haben

Dokumentiert: Auftrag und Bildung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

„Der Bildungsauftrag und somit die Identität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen sich wandeln. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gewinnt seine Identität aus den Bedürfnislagen einer Gesellschaft, wobei das Bedürfnis nicht zu verwechseln ist mit dem, was eine Gesellschaft überwiegend kauft. Nur…