Zitiert: Von welchen Überlegungen die Medienpolitik aktuell unter anderem geleitet wird

Weit oben rangiert dabei ein Satz von Robra, der relativ präzise vermittelt, von welchen Überlegungen die Medienpolitik aktuell unter anderem geleitet wird. Robra, in dessen Bundesland im September gewählt wird und eine Führung der AfD droht, sagte also auf die Frage des…

Zitiert: Keine Entscheidung aus Karlsruhe zum Rundfunkbeitrag in 2025

Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Beschwerden von ARD und ZDF zum Thema Rundfunkbeitrag entscheiden. Doch dazu wird es nicht kommen, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth nun mitteilte. Zum weiteren Verfahrensgang macht das Gericht keine Angaben. […] Als für…

NDR-Verfassungsbeschwerde zur Tagesschau-App nach 30 Monaten noch nicht entschieden

Die NDR-Verfassungsbeschwerde (Januar 2018) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur „Tagesschau“-App ist noch nicht entschieden In Johannes Masings Amtszeit als Bundesverfassungsrichter wurde die vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) für die ARD im Januar 2018 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts…

Bundesverfassungsgericht: Richterposition für Rundfunkrecht nachbesetzt

Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist die Richterposition mit Zuständigkeit für Rundfunk- und Presserecht neu besetzt worden. Die im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts angesiedelte Position hat am 10. Juli die bisherige Universitätsprofessorin Ines Härtel angetreten. Sie war am 3. Juli vom Bundesrat zur Bundesverfassungsrichterin…

BVG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Anforderungen an ARD, ZDF und Deutschlandradio

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten. Weiterlesen BVG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Anforderungen an ARD, ZDF und Deutschlandradio