Zukünftige Events
Apr
20
Do
ganztägig Der bewahrte Blick – Film- und T... @ SLUB, Zentralbibliothek
Der bewahrte Blick – Film- und T... @ SLUB, Zentralbibliothek
Apr 20 2023 – Jan 6 2024 ganztägig
Für kleine und große Sammlungen digitalisiert das Projekt SAVE (Sicherung des audio-visuellen Erbes in Sachsen) seit 2019 sächsische Bewegtbilder und Tondokumente, die nicht von professionellen Studios oder überregionalen Fernsehanstalten aufgenommen wurden, sondern von lokalen Film-Amateur:innen,[...]
Sep
29
Fr
ganztägig Power von der Eastside! DT64 – D... @ Puschkinhaus
Power von der Eastside! DT64 – D... @ Puschkinhaus
Sep 29 – Nov 5 ganztägig
„Power von der Eastside!“ war der selbstbewusste Slogan des einstigen DDR-Jugendradios DT64, mit dem am 31.12.1991 Schluss sein sollte, wie festgelegt in Artikel 36 des Einigungsvertrags zwischen BRD und DDR. Denn der bedeutete, dass auf[...]
Neueste Kommentare

    Datenschutz

    Bundesnetzagentur hat 2011 über 34 Millionen Anfragen zu Nutzerdaten gestellt

    David Drummond, der Rechtsvorstand von Google, hat in einem F.A.Z.-Gastbeitrag darauf hingewiesen, dass Google Nutzerdaten nur auf Anfrage und nach rechtlicher Prüfung an staatliche Behörden übermittelt. „Keine Regierung hat die Möglichkeit, auf Daten direkt von unseren Servern oder aus unseren Netzwerken zuzugreifen.“

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    Datenschutzgutachter zum Rundfunkbeitrag in der Kritik

     

    Die Ministerpräsidenten sowie die Intendanten von ARD und ZDF verweisen immer wieder darauf, dass der neue Rundfunkbeitrag datenschutzrechtlichen Standards genügt. Dazu habe der frühere und erste Bundesdatenschutzbeauftragte, Dr. Hans Peter Bull, ein Gutachten erstellt. Ich hatte das Gutachten im September 2010 vorgelegte Gutachten auf carta.info kritisiert.

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    Thilo Weichert: Bringt Facebook vor Gericht!

     

     

    Die Nutzung von Facebook-Fanseiten und sogenannten Social Plugins, beispielsweise dem „Gefällt mir“-Button, verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. So der Datenschützer Schleswig-Holsteins Thilo Weichert. Nur aufgrund dieser Verstöße gegen den Datenschutz forderte das ULD Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, diese Anwendungen abzuschalten – und kündigte aufsichtsbehördliche Maßnahmen an. Sowohl das Telemediengesetz als auch das Bundesdatenschutzgesetz verlangen, dass Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons den Internetnutzern hinreichende Information über die Datenverarbeitung noch Wahlmöglichkeiten anbieten. Auch ist die personenbezogene Datenverarbeitung durch Facebook in den USA rechtllich nicht gerechtfertigt. Weiterlesen

    Datenschützer von Bund, Ländern und Sendern fordern Änderungen am Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

    Am Montag (11. Oktober 2010) fand in Berlin die entscheidende Anhörung der Länder zu dem neuen Rundfunkbeitragsmodell statt. Weder Journalisten noch Landtagsabgeordnete durften daran teilnehmen. Allerdings erhielten die Datenschutzbeauftragten der Länder die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzutragen werden. Und so erklärte der amtierende Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil: „Der grundlegende Systemwechsel sollte für mehr statt weniger Datenschutz, also für mehr Datensparsamkeit, genutzt werden. Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags erfüllt unsere Hoffnungen noch nicht. Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert; so soll künftig sogar die Datenerhebung über den Adresshandel möglich sein. Auf diese Weise stellt das neue Finanzierungsmodell nur alten Wein in neuen Schläuchen dar.“

     

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    Onlinefilm.org

    Zitat der Woche
    Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
    Out of Space
    Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)