NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft fordert seit 2012, dass die Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen Angebote jederzeit und überall abrufen können sollten. Der WDR-Rundfunkrat will nun die „Sieben-Tage-Regel“ durch „klare Kriterien“ ersetzen. „Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass, die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit“, so der WDR-Rundfunkrat in einer Presseerklärung. Diese Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: „Die Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“ Meint er damit, dass die Produktionen angemessen vergütet werden? Bisher werden die Mediathekenrechte zumeist gleich mit von den Sendern erworben, jedoch nicht zusätzlich vergütet. Weiterlesen Der WDR-Rundfunkrat ist gegen starre Fristen für Angebote im Internet
Randbedingungen der EU für „Junges Angebot“ von ARD/ZDF
In der „MITTEILUNG DER EU-KOMMISSION ÜBER DIE ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER STAATLICHE BEIHILFEN AUF DEN ÖFFENTLICHRECHTLICHEN RUNDFUNK“ aus dem Jahre 2009 heißt es „85. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Entwicklung des Rundfunkmarkts sowie des Spektrums…
