Streichung der 7-Tage-Verweildauer für die Mediatheken von ARD und ZDF ändert so gut wie nichts

„Die sogenannte Sieben-Tage-Regelung für Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen werde fallen, kündigte Dreyer an. …  Die „Verweildauer“ von Sendungen im Netz solle „aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden“. Das hätten sich die Länderchefs für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen, über die im kommenden Jahr detaillierter verhandelt wird“, berichtete das Handelsblatt wie viele andere Medien vor fünf Tagen.

In der Presseerklärung von Malu Dreyer heißt es: „Die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (7-Tage-Regelung) sollen zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden. Dies dürfe jedoch nicht zu höheren Ausgaben führen.“

Auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht, mit der Aufhebung der 7-Tage-Regel ändert sich praktisch nichts. Diese galt für all die Angebote, für die es kein Telemedienkonzept gab. Doch mittlerweile gibt es Telemedienkonzepte, die Verweildauern weit über die 7 Tage hinaus enthalten. Und damit greift die 7-Tage-Klausel nicht mehr. Und so kann sie „aufkommensneutral“ gestrichen werden. Weiterlesen Streichung der 7-Tage-Verweildauer für die Mediatheken von ARD und ZDF ändert so gut wie nichts

Drei-Stufen-Tests haben sich aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender bewährt

“Die Prüfung von neuen Online-Angeboten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Drei-Stufen-Tests hat sich aus Sicht der Anstalten bewährt”, berichtet die Medienkorrespondenz. “In einem Fachgespräch zwischen Vertretern der Bundesländer und der Anstalten plädierten die Mitarbeiter der Sender für den Erhalt der Drei-Stufen-Tests. So gibt die baden-württembergische Landesregierung die Position der Rundfunkanstalten in einem Bericht wieder, der Ende Juni vom Stuttgarter Landtag veröffentlicht wurde (Landtagsdrucksache 16/197). Dem Bericht zufolge sind die Sender der Auffassung, dass dem Drei-Stufen-Test-Verfahren eine ausgleichende und befriedende Funktion zukomme, was der dualen Medienordnung diene. Durch die inzwischen eingetretene Konsolidierung der Gutachter-Landschaft und die Professionalisierung des Verfahrens habe sich der anfänglich hohe Aufwand zwischenzeitlich deutlich reduzieren lassen.” Weiterlesen Drei-Stufen-Tests haben sich aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender bewährt

ARD will Fictionangebote des ERSTEN länger online anbieten – ohne dies den Produzenten zusätzlich zu vergüten

Der Bayrische Rundfunk hat innerhalb der ARD die Federführung beim ERSTEN. Dies gilt auch für das entsprechende Telemedienangebot. Der Rundfunkrat des Bayrischen Rundfunks ist deshalb für die Dreistufentests für das ERSTE zuständig. Derzeit liegt ihm die „Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien…

Rechnungshöfe regen Drei-Stufen-Tests ohne externe Marktgutachten an

Ein wesentliches Ergebnis „der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ARD/ZDF-Kinderkanals durch den Thüringer Rechnungshof und den Rechnungshof Rheinland-Pfalz“ ist folgende Feststellung und Anregung: „Im Verhältnis zu den Kosten der einzelnen Telemedienangebote erscheinen die Kosten für die Drei-Stufen-Test-Verfahren, insbesondere für die Gutachten…

Rechnungshöfe fordern: Drei-Stufen-Tests sollen kostengünstiger werden

„Die beiden Rechnungshöfe haben dem Landtagsbericht zufolge vorgeschlagen, die Kosten für künftige Drei-Stufen-Tests zu reduzieren oder zu begrenzen. Den Hinweisen des Thüringer Rechnungshofs und des Rechnungshofs von Rheinland-Pfalz hat sich nun der Landtag in Stuttgart angeschlossen und die baden-württembergische Regierung zum Handeln aufgefordert.“ Dies berichtet Volker Nünning in der Medienkorrespondenz (8/2015). Grundlage des Berichts war eine Prüfung der Dreistufentests für die Telemedienangebote des Kinderkanals. Diese fanden in der Verantwortung des MDR-Rundfunkrates statt. „Die beiden Rechnungshöfe stellten fest, dass sich die Kosten für die Drei-Stufen-Tests beim Kinderkanal auf über 767.000 Euro beliefen. In diesem Betrag seien noch nicht Gemeinkosten (etwa Miete) und auch nicht direkt zurechenbare Personalausgaben berücksichtigt. … Insbesondere die Kosten für die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen, speziell die Gutachten zu kleineren Telemedien-Angeboten wie Kika-Text oder Kika plus, hätten die Rechnungshöfe moniert.“ Weiterlesen Rechnungshöfe fordern: Drei-Stufen-Tests sollen kostengünstiger werden