ARD und ZDF hatten im Mai verkündet, dass sie diesmal nicht nur in ihren Hauptprogrammen und auf den zugehörigen Internetplattformen über Olympia berichten wollen. In bis zu sechs parallelen Livestreams sollten rund 900 Stunden lang Wettkämpfe zu sehen sein. Die Digitalkanäle wolle diesmal man nicht nutzen. Der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz, ein Verband privater Sender, der seit einiger Zeit mit ARD und ZDF in der Deutschen Content Allianz gemeinsam medienpolitisch agiert, kritisierte die „Maßlosigkeit“ mit der ARD und ZDF „ihren Sportinformations- und Telemedienauftrag interpretieren“.
Die Nutzung von Facebook-Fanseiten und sogenannten Social Plugins, beispielsweise dem “Gefällt mir”-Button, verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. So der Datenschützer Schleswig-Holsteins Thilo Weichert. Nur aufgrund dieser Verstöße gegen den Datenschutz forderte das ULD Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, diese Anwendungen abzuschalten – und kündigte aufsichtsbehördliche Maßnahmen an. Sowohl das Telemediengesetz als auch das Bundesdatenschutzgesetz verlangen, dass Fanpages und “Gefällt mir”-Buttons den Internetnutzern hinreichende Information über die Datenverarbeitung noch Wahlmöglichkeiten anbieten. Auch ist die personenbezogene Datenverarbeitung durch Facebook in den USA rechtllich nicht gerechtfertigt. Weiterlesen
Auf Facebook dagegen muss ich nichts suchen, da kuratieren meine so genannten Freunde die Informationen für mich. Sie werden zu meinen ganz privaten Gatekeepern – und übernehmen als solche langsam die Rolle, die bislang anderen Medien wie der Zeitung… Weiterlesen