Zum 1. Januar 2013 soll es den neuen Rundfunkbeitrag geben. Der bringt der GEZ erst einmal eine Menge Arbeit.
Man muss im Jahre 2012 ca. 2,8 Millionen Firmen anschreiben, um herauszufinden, wie viele Mitarbeiter sie beschäftigen und wie viele Pkw und Betriebsstätten sie haben. Es sind die fast 800.000 Verhältnisse der bisher aus gesundheitlichen Gründen befreiten Teilnehmer zu klären, die nach dem neuen Staatsvertrag mit einer Drittelgebühr belastet werden. Hier muss geprüft werden, ob diese nicht aus sozialen Gründen befreit sind.
„Die neuen Mitarbeiter sollen zwar nur für höchstens zwei Jahre beschäftigt werden, doch auch danach wird die GEZ nicht deutlich schrumpfen. Die Zahl von derzeit 1150 Beschäftigten werde man ab 2015 auf ‚etwa unter 1000 reduzieren‘“, vermeldet der SPIEGEL.
Kurzzeitig müssse man sich sogar vergrößern. „Die Umwandlung von der Gebühr zur Haushaltsabgabe verursache massiven Mehrbedarf an Personal, erklärte GEZ-Chef Hans Buchholz bei einer Sitzung des Haupt- und Medienausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen. Konkret sollen mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt werden“, zitiert digitalfernsehen.de aus dem Nachrichtenmagazin.
Peter Boudgoust begrüßt die Haushaltabgabe so: „In Zukunft heißt es: Ein Beitrag pro Wohnung, dadurch werden rund 1,5 Millionen Menschen entlastet, für 95 Prozent ändert sich sowieso nichts. … Wir haben seit Jahren zurückgehende Einnahmen aus der Gebühr, müssen… Weiterlesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will erst am kommenden Mittwoch ein Urteil über die Rechtmäßigkeit von GEZ-Rundfunkgebühren für internetfähige Computer fällen. Dieses war für gestern angekündigt. Hat dies damit zu tun, dass seit heute die Ministerpräsidenten über das neue Gebührenmodell diskutieren? Will man diese heute nicht vorführen? Schließlich können diese nächste Woche darauf verwiesen, dass
Am Montag (11. Oktober 2010) fand in Berlin die entscheidende Anhörung der Länder zu dem neuen Rundfunkbeitragsmodell statt. Weder Journalisten noch Landtagsabgeordnete durften daran teilnehmen. Allerdings erhielten die Datenschutzbeauftragten der Länder die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzutragen werden. Und so erklärte der amtierende Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil: „Der grundlegende Systemwechsel sollte für mehr statt weniger Datenschutz, also für mehr Datensparsamkeit, genutzt werden. Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags erfüllt unsere Hoffnungen noch nicht. Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert; so soll künftig sogar die Datenerhebung über den Adresshandel möglich sein. Auf diese Weise stellt das neue Finanzierungsmodell nur alten Wein in neuen Schläuchen dar.“