„Digitale Inhalte werden durch den Anbieter von Inhalten lizensiert, nicht aber verkauft.“ So stehtes steht in den Lizenzvereinbarungen von Amazon. Daraus folgt: die Käufer digitaler Videos, Bücher und Songs sind eher Mieter denn Besitzer. Sie dürfen die Inhalte nur zu den Bedingungen nutzen, die der Vermieter diktiert. So Jan Füchtjohann auf sueddeutsche.de (3.4.2013)
Angela Merkel will als Bundeskanzlerin am 19. April einen Live-Chat zum Thema Integration veranstalten. Diese Ankündigung wirft für den Geschäftsführer der MABB, Hans Hege, folgende zwei rundfunkrechtliche und medienpolitische Fragen auf:
Internet gehört zur Lebensgrundlage, titelt SpOn. Laut dem Bundesgerichthof in Karlsruhe ist Internet genauso wichtig wie Autofahren. Deshalb gibt es in Zukunft auch Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist., schreibt der Tagesspiegel. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen DSL-Anschluss mehrere Wochen lahmgelegt war. Fällt der Internetanschluss aus, müssen Provider ihren Kunden Schadenersatz zahlen – als Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität, so die Süddeutsche Zeitung.