Der Verfassungsgerichtshof hat das im ORF-Gesetz enthaltene Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender als verfassungswidrig aufgehoben, meldet der STANDARD. „Es verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, wenn dem ORF Verlinkungen und Kooperationen mit sozialen Netzwerken verboten werden“, heißt es in der Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs. Weiterlesen