Zitiert: Zukunftsrat kann Länder nicht aus ihrer gesetzgeberischen Verantwortung entlassen

Aber er wäre natürlich eine Möglichkeit, freier und zukunftsorientierter über die Reform öffentlich-rechtlicher Medien nachzudenken, ohne Rücksicht auf Parteipolitik und wahltaktische Überlegungen. Damit das gelingen kann, darf es aber keine Schattenstaatsbank geben, die genau diese Probleme wieder in den Zukunftsrat holen würde. Lieber kein Zukunftsrat, als einer, wo erst wieder vor allem parteitaktische Spielchen gespielt werden. Dann soll es die Rundfunkkommission der Länder lieber gleich selbst unter sich ausmachen.

Leonhard Dobusch, netzpolitik.org, 2.3.2023 (online)

Weit mehr als 31 Prozent der Gremienmitglieder bei ARD, ZDF und Deutschlandradio aus der Politik

Nach einer Studie des Prometheus-Instituts kommt mehr als jeder dritte Rundfunkrat aus der Politik. 159 der 507 Vertreter werden von Bundes- und Landesregierungen, den Landesparlamenten, kommunalen Verbänden und Parteien entsandt. Wenn man sich deren parteipolitische Zuordnung dieser „staatlichen und staatsnahen“ Vertreter anschaut, stellt man fest, dass SPD und CDU jeweils 51 Mitglieder stellen (je 32 Prozent dieses Bereichs). Die Grünen  haben 17 Mitglieder (11 Prozent), die CSU 14 (9 Prozent), die LINKE  acht (fünf Prozent) sowie die FDP fünf (drei Prozent).  Elf Mitglieder (7 Prozent), die die Politik entsandt hat, sind parteilos, die Freien Wähler  stellen zwei (1 Prozent). LINKE und FDP stellen u.a. deshalb so wenig Mitglieder, da sie nicht in allen Landtagen vertreten sind und die Vergabe der Plätze zumeist an die Präsenz im Landtag gebunden ist. SPD und CDU sind deshalb stärker vertreten, weil  sie die gesetzlichen Regelungen so gemacht haben, dass mit wachsender Größe im Parlament auch die Zahl der einem zugesprochenen Plätze steigt. Weiterlesen Weit mehr als 31 Prozent der Gremienmitglieder bei ARD, ZDF und Deutschlandradio aus der Politik

Keine zeitnahe Novellierung des MDR-Staatsvertrages

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Chefs der Staatskanzleien der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen teilen diese gestern mit, dass sie „nach intensiven Verhandlungen über eine Novellierung des MDR-Staatsvertrages übereingekommen (sind), dass dieses politische Vorhaben nicht kurzfristig im Jahr 2015 erfolgreich abzuschließen ist. Vorgesehen war, zum jetzigen Zeitpunkt in Form eines Vorschaltstaatsvertrages vorsorglich den Anforderungen Rechnung zu tragen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über den ZDF-Staatsvertrag zur Frage einer staatsfernen Zusammensetzung der ZDF-Gremien formulierte. Hierzu gehören neben einer Erweiterung des Kreises der staatsfernen Mitglieder des Rundfunkrates auch Fragen der Transparenz der Gremien, Regelungen zur Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern inklusive einer Karenzzeit sowie eine stärkere Betonung der Geschlechtergerechtigkeit. Nach Verabschiedung dieses Vorschaltstaatsvertrages noch im Jahr 2015 sahen die drei Staatskanzleichefs eine weitere, grundlegende Überarbeitung des MDR-Staatsvertrages vor, der vom 31.5.1991 datiert und an die digitale Medienwelt angepasst werden muss. Die Abstimmungen im parlamentarischen Raum führten jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht mit einer Mehrheit für den gemeinsamen Vorschlag der drei Staatskanzleien zu rechnen gewesen wäre.“ Weiterlesen Keine zeitnahe Novellierung des MDR-Staatsvertrages

„Staat“ redet bei Jugendangebot von ARD und ZDF weiter mit

Die Ministerpräsidenten hatten im Oktober beschlossen, dass das geplante Jugendangebot von ARD und ZDF nicht im Fernsehen, sondern vor allem im Internet umgesetzt werden soll. Nach der ARD-Intendantenkonferenz in Hannover bezeichnete der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor es als „große Chance“, die man nicht „vergeigen“ dürfe.

Das genaue Konzept werde derzeit noch mit den Staatskanzleien besprochen. Lutz Marmor hält es dabei für „klug, den Auftrag eher etwas abstrakter zu gestalten“. Dies würde ja auch für die Staatsferne sprechen. Es ist schon ungewöhnlich, dass die Ministerpräsidenten nicht nur den Auftrag erteilen, eine entsprechende Zielgruppe zu erreichen bzw. ein Genre zu bedienen, sondern auch konkrete Konzepte sehen wollen. Weder für den Kinderkanal, ARTE und Phoenix, noch für die Kultur-, Info-, Klassik- oder Jugendradios wurden solche Konzepte bisher eingefordert. Weiterlesen „Staat“ redet bei Jugendangebot von ARD und ZDF weiter mit

MDR-Staatsvertrags-Novelle: zeitnah oder „Qualität vor Schnelligkeit“

Am Montag wurde der Koalitionsvertrag unterschrieben. Am Dienstag beantwortete der noch amtierende sächsische Staatskanzlei-Chef Johannes Beermann eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert (LINKE) zur Neufassung des MDR-Staatsvertrages in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag.

 

„Die staatsvertragsgebenden Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind sich einig, dass resultierend aus den Arbeiten und Ergebnissen der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages, eine mögliche Anpassung der Zusammensetzung der MDR-Gremien umgesetzt werden muss und in diesem Rahmen zu überprüfen ist, welche Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 auch Änderungen und Neuregelungen im Rahmen des MDR-Staatsvertrages mit sich ziehen.“ Weiterlesen MDR-Staatsvertrags-Novelle: zeitnah oder „Qualität vor Schnelligkeit“