Zitiert: Keine unmittelbare Pflicht zur Eigenproduktion von kulturellen Ereignissen für ARD und ZDF

Die Herstellung kultureller Ereignisse, etwa durch die Organisation von kulturellen Events oder die Unterhaltung von Rundfunkorchestern, ist als vorgelagerte, programmbezogene Tätigkeit ähnlich der von der Begründung ausdrücklich eingeforderten Eigenproduktion in anderen Genres durchaus vom programmbezogenen Kulturauftrag gedeckt. Sie ist jedoch zumindest bei hinreichendem anderweitigem Angebot keine unmittelbare Pflicht, da auch der Kulturauftrag sich zunächst auf das Programm und seine Beiträge bezieht.

Beck RundfunkR/Eifert, 4. Aufl. 2018, RStV § 11 Rn. 60

Zitiert: Nur die Mitarbeiter können die Sender reformieren

Wie kann man Zehntausende Menschen vergessen? Wie kann man über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Debatte führen, ohne die Mitarbeitenden zu fragen? Bei ARD, ZDF und Deutschlandradio arbeiten – wie bei Zeitungen und Zeitschriften, Privatradios oder TV-Sendern – viele Menschen, fest…

Zitiert: Öffentlichen Diskurs weiter auf Servern privater Unternehmen speichern

Die Öffentlichkeit hat einmal mehr das Problem, dass der öffentliche Diskurs auf den Servern eines privaten Unternehmens gespeichert wird. Die gleichen Mechanismen konnte man beobachten, als andere einst unverzichtbare Online-Plattformen ihre Dienste eingestellt haben oder damit strauchelten. Doch während es bei Flickr,…

Müssen ARD und ZDF dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen?

Bisher gab es keine Forderung nach „Förderung des Zusammenhalts in der Gesellschaft“, sondern nur „nach Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland“. Allerdings hat es dazu zuletzt Veränderungen gegeben. Im neuen MDR-Staatsvertrag heiß es in Paragraf 8: „Der MDR ist in seinen Angeboten an die…