Thomas Zapf-Schramm vom IFEM hat einmal untersucht, wie sie „Euro-Krise“ in den Fernsehnachrichten dargestellt wurde. Seine Untersuchung hat er in Media Perspektiven (03/2013, S. 165 ff.) veröffentlicht. „Die Untersuchung wurde auf den Zeitraum Oktober 2009 bis Dezember 2012 begrenzt. Dabei ist der Anfangspunkt der Eurokrise (oder Schuldenkrise der EU-Länder) nicht eindeutig zu bestimmen, mehrere Veröffentlichungen (2) sehen jedoch als Beginn das Bekenntnis der neu gewählten griechischen Regierung im Oktober 2009, dass die Zahlen über die Haushaltslage des Landes, mit denen die Aufnahme in den Euro erreicht worden war, geschönt waren und das Haushaltsdefizit deutlich höher war, als bis dahin behauptet. Dieses Bekenntnis führte zu einer Herabstufung Griechenlands durch die Ratingagenturen und leitete die Prozesse ein, die bis heute andauern.“ Weiterlesen
Namentlich bei den Vorabendprogrammen fällt es manchmal schwer, die Unterschiede zu entdecken, auch wenn man anerkennt, dass er sich von den Exzessen mancher privater Formate fernhält. Die Angleichung hat natürlich etwas mit dem Quotendruck zu tun, aber sie hat auch mit der Werbefinanzierung zu tun. Im Vorabendprogramm ist Werbung zulässig, in der Primetime nicht, wenn man vom Sponsoring absieht, das im Publikum ohnehin nicht von der Werbung unterschieden wird. Für das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es besser, wenn die Werbefinanzierung völlig entfiele, wenn für die Programmgestaltung also gar keine finanziellen Anreize mehr maßgeblich wären.
Die berichtet Blickpunkt:Film (online) Laut „Bild“ hätte Maria Furtwängler eine Tagesgage zwischen 12.000 und 15.000 Euro, auch für einmalige Gastrollen gebe es schon Tagesgagen zwischen 1.000 und 3.000 Euro
Doch zwei Drittel der in Deutschland tätigen Schauspieler verdienen pro… Weiterlesen
Das Bundesverfassungsgericht hat dafür den Ausdruck „Grundversorgung“ geprägt. Dieser Ausdruck wird gerne missverstanden, obwohl das Gericht an seinem Sinn keinen Zweifel gelassen hat. Deswegen will ich nochmals betonen, dass Grundversorgung im Sinn der Verfassungsrechtsprechung weder eine Minimalversorgung ist noch eine Arbeitsteilung derart, dass die Privaten alles tun dürfen, was Gewinn verspricht, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf das beschränkt wird, was sich wirtschaftlich nicht auszahlt. Grundversorgung im Sinn der Verfassungsrechtsprechung ist Vollversorgung. Weiterlesen
Malu Dreyer ist SPD-Ministerpräsidentin in Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder. Julia Klöckner ist CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Medien der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU.
Vor sieben Wochen hatte Malu Dreyer den ARD-Intendantinnen und Intendanten erläutert, welche öffentlich-rechtlichen Fernsehkanäle es in Zukunft noch geben soll. („Aus 13 mach 9 – Malu Dreyer schlägt Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Spartenkanäle vor“)
Heute veröffentlichte Julia Klöckner ihre Vorschläge – in der FAZ. Sie will keine Jugendkanal, sie will eine abendliche ,Jugendkanal‘-Schiene ab zwanzig Uhr im Kinderkanal KiKa. So könne man Kosten sparen und auf bestehenden Strukturen aufbauen. Zudem solle ein Internet-Portal mit jugendaffinen Inhalten aus Radio und Fernsehen der Sender die Jugendkanal-Schiene ergänzen. Dabei solle man auch die Möglichkeiten von Social-Media ausschöpfen. Die zeitlichen Beschränkungen im Internet sollten überdacht werden, da sie bei jüngeren Menschen auf Unverständnis stoßen, da diese glauben, sie hätten für das Programm bezahlt.