„Durch eine offensichtlich rechtswidrige Vertragsklausel haben ARD und ZDF jahrzehntelang Verwertungserlöse beansprucht, die ihnen nie zustanden. Das ist die Konsequenz eines Urteils, mit dem das Landgericht Leipzig jetzt dem Mittdeutschen Rundfunk die weitere Verwendung der so genannten „VFF-Klausel“ untersagt. Geklagt hatte die AG Dokumentarfilm (AG DOK), die schon mehrfach durch Beschwerden beim Deutschen Patentamt und beim Bundesjustizministerium gegen die undemokratischen Entscheidungsstrukturen und gegen die ungerechte Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF) vorgegangen ist. „Das Leipziger Urteil bestätigt unseren Verdacht, dass die Gelder der VFF nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern willkürlich verteilt werden“, kommentierte AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel gestern das Leipziger Urteil. Zugleich kündigte er weitere Schritte an.“
Wir brauchen für die digitale Welt neue Vertragskonditionen.“ So der Chef der Berliner Senatskanzlei, Björn Böhning in einem Interview mit promedia. Anlass des Gesprächs war ein Schreiben der AG Dok an die Ministerpräsidenten , in dem diese die Vertragspraxis der öffentlich-rechtlichen Sender angreift.
Die Privatsender der Gruppen ProSieben.Sat 1 und RTL wollten, dass es nicht wieder zu Streitigkeiten bei der Videotechnik-Norm oder bei Blu-ray-Disc/HD-DVD/VMD kommt. Sie kreierten das Projekt einer gemeinsamen VoD-Plattform mit dem Arbeitstitel „Amazonas“. Darauf sollten die Zuschauer verpasste Sendungen nachträglich ansehen können. „Amazonas“ sollte kostenlos, aber werbefinanziert und offen für andere, also auch für die öffentlich-rechtliche Konkurrenz sein.
Erstmals setzen ARD und ZDF bei der Übertragung eines Sportereignisses so umfangreich auf Livestreams im Internet, um Interessenten möglichst viele Wettkämpfe bieten zu können. Die Nachfrage war größer, als die Kapazitäten der Online-Mediatheken ausgelegt waren. Die ZDF-Mediathek ging in die „Knie“. Natürlich kann man derzeit nicht garantieren, dass die Kapazitäten der Mediathek der großen Nachfrage standhalten. Man könne „nicht jeden Nutzungs-Peak vorausahnen – das ist eben das Netz“, wie das ZDF laut digitalfernsehen.de mitteilte.
Die deutschen Medienanbieter klagen nicht nur, sie verklagen sich auch. Gibt es unter ihnen keinen Konsens?
Deutsche Zeitungsverleger klagen gegen die „Tagesschau“-App der ARD.
Private Fernsehanbieter klagen gegen die Landesmedienanstalten.