Digitalfernsehen.de berichtet am 3. Januar über eine Studie, die die genauen Lebensverhältnisse von Schauspielern beleuchtet. Dafür wurden im Auftrag des BFFS von August bis September 2010 bundesweit Darsteller befragt, mehr als 700 beteiligten sich. Anlass war die Reform des Arbeitslosengelds 1 durch Gesetzesänderungen von 2009. In dem Gesetz sind auch Bedingungen definiert, unter denen auch kurzzeitig und befristet Beschäftigte Arbeitslosengeld beziehen können sollen. Die Studie zeige, dass nur 4,6 Prozent der befragten Schauspieler davon profitieren.
Ralf Siepmann hat in epdmedien (51-52/2011) darauf aufmerksam gemacht, dass es neue Ideen zur Verwendung der Rundfunkgebühr gibt. So habe der Chef der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, der zudem Medienstaatssekretär in NRW ist, auf dem Münchner medientagen gesagt: „Wir müssen uns sehr genau überlegen, was der Haushaltsbeitrag in Zukunft kann.“ Sein Vorschlag sei, einen Prozent des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr, dass würde derzeit 75 Mio. Euro entsprechen, für die Länder zu reservieren. Diese könnten dann entscheiden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. „Von der Förderung regionaler Sender bis hin zur Einrichtung einer Stiftung zur Finanzierung lokaler Inhalte sei alles denkbar, um Vielfalt zu erreichen.“ So berichtet Ralf Siepmann.
Nun klagt auch der Stadtstaat Hamburg gegen den ZDF-Staatsvertrag. Und dies, obwohl das Bundesland Rheinland-Pfalz mit Ministerpräsident Kurz Beck eine identische Klage vorm Bundesverfassungsgericht vor Monaten eingereicht hat. Ziel sei es, den Einfluss des Staates durch weniger politische Vertreterinnen im ZDF-Verwaltungsrat zu verringern.
Warum mussten ARD und ZDF mit zwei Moderatoren antreten? Gibt es keinen, auf den man sich einigen kann? Warum stellten beide nur die Fragen, die seit Tagen diskutiert wurden? Es war doch klar, dass sich Wulff für die Gespräch die menschelnden Antworten antrainieren lässt.
Warum schätzen beide Fragesteller auf ihren Sendern das Gespräch dann später ein und werten es aus? Es gibt doch bei den Sendern auch qualifizierte Dritte.
Beim Kinderkanal wurden Millionen. Beim beteiligten ZDF gibt es nun Überlegungen, den MDR auf Schadensersatz zu verklagen. So berichtet es Christiane Kohl in der Süddeutschen Zeitung.