Eine ebenso komplexe wie wichtige Aufgabe hat der neue Medienrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten. Das von den Bundesländern geschaffene sechsköpfige Sachverständigengremium soll bewerten, ob die Sender ihren Auftrag insgesamt erfüllen. Dabei geht es beispielsweise um eine ausgewogene und vielfältige Berichterstattung – was in Teilen der Bevölkerung in Zweifel gezogen wird. […]
Im Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seit Ende 2025 in Kraft, haben die Länder festgelegt, was die Anstalten in ihren Leistungsanalysen zeigen sollen.
Darin soll deutlich werden, wie etwa ein Angebot dazu beiträgt, den Auftrag der Sender und das öffentlich-rechtliche Profil zu erfüllen. Ebenso soll nachvollziehbar sein, inwieweit die angestrebten Zielgruppen erreicht werden. Sechs Kriterien haben die Anstalten zu berücksichtigen – neben Ausgewogenheit und Vielfalt etwa noch die Innovationskraft der Angebote, aber auch den Beitrag von Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zur Auftragserfüllung.
Für die Arbeit des Medienrats seien diese Analysen „der empirische Ausgangspunkt“, sagt Wappler. Die Anstalten hätten laut Staatsvertrag Kennwerte und Verfahren zu entwickeln, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen. Der Medienrat sei darauf angewiesen, von den Sendern Daten in einer Qualität zu erhalten, die „eine belastbare und vergleichbare Evaluierung“ ermögliche. Dabei gehe es etwa „um die Datengrundlagen, Indikatoren und Verfahren, die den Analysen zugrunde liegen“. Aufgabe des Medienrats sei es nicht, hierzu den Rundfunkanstalten Vorgaben zu machen, hebt die Vorsitzende hervor. […]
Laut Wappler will der Medienrat seinen ersten Auftragsbericht nach den derzeitigen Planungen Ende 2028 vorlegen. Dessen Aussagekraft werde ganz entscheidend von der Qualität der Senderdaten abhängen.
Volker Nünning, M(verdi), 30.09.2026 (online)

