Die Rundfunkkommission war immer handlungsfähig und wird handlungsfähig bleiben. Jedes einzelne der 16 Bundesländer ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, eine vielfältige und unabhängige Medienordnung sicherzustellen. Dies zusammen zu tun, war und ist bislang der beste Weg dafür. Aber wir werden auch andere Wege finden, sollten sich Einzelne aus der Gemeinschaft verabschieden.
Torsten Welling, faz.net, 23.09.2026 (online)

