In den Verträgen der Verlage mit den Autoren ist es heute Standard, KI auszuschließen. Gleichzeitig aber ergeben nur solche Verbote Sinn, die sich auch durchsetzen lassen. Wenn es um künstliche Intelligenz geht, ist das schon heute faktisch nicht mehr der Fall. Programme wie Pangram können ein Hinweis sein. Zuverlässig sind sie nicht.
Dadurch bleibt der Öffentlichkeit im Grunde nur noch eine Wahl: Entweder sie kapituliert und lagert die Beurteilung künstlerischer Arbeiten an eine Software aus. Oder aber sie verlässt sich auf ihre eigene kritische Intelligenz – also Texte auszuzeichnen, weil sie bedeutend sind, selbst wenn dabei KI zum Einsatz gekommen sein könnte. […]
Aber die normative Kraft des Faktischen zwingt der Menschheit ein Wagnis auf. Sie ist erstens gezwungen anzunehmen, dass der originellere Gedanke, die aufregendere Argumentation, der vollkommenere Stil immer von einem Menschen kommen wird, nicht von einer Maschine. Und dass die kritische Öffentlichkeit zweitens immer in der Lage sein wird, solche Arbeiten zu erkennen und vom Mittelmaß zu unterscheiden. Es ist eine Wette auf die menschliche Urteilskraft. Und sie läuft: jetzt.
Felix Stephan, sueddeutsche.de, 05.10.2026 (online)

